Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Weil die gesetzliche Rente künftig nur für die Grundversorgung reicht.
Noch immer schätzen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Altersbezüge zu optimistisch ein. Wenn dann kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand das Rentenkonto geklärt wird, klafft in vielen Fällen ein mehr oder weniger großes Loch zwischen erwarteter und tatsächlicher Rentenhöhe. Zu diesem Zeitpunkt ist es dann aber häufig zu spät, um aktiv zu werden und die finanzielle Lücke zu schließen, die zur Finanzierung eines unbeschwerten Lebensabends nötig wäre.
Durch immer vielfältigere Karrierewege haben Arbeitgeber auch nicht mehr die komplette Erwerbsbiografie ihrer Mitarbeitenden im Blick und da kann der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge zu einer komplexen Aufgabenstellung werden.
Daraus lassen sich drei Folgerungen ableiten:
Je früher man die Planung für den Ruhestand angeht, desto gelassener kann man in die Zukunft blicken.
Je breiter man die Altersvorsorge aufstellt, desto geringer wird das Risiko.
Je einfacher die bAV für Arbeitgeber gestaltet werden kann, desto geringer ist der Verwaltungs- und Kontrollaufwand.
Neben den Möglichkeiten der rein privaten Vorsorge hält der Staat ein ganzes Füllhorn von Gestaltungswegen einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, bereit, die neben der reinen finanziellen Absicherung bereits im aktiven Arbeitsprozess schon steuerliche Vorteile mit sich bringen oder auch die Abgabenlast an die Sozialversicherungen verringern können. Diese Vorteile gelten in vielen Fällen sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Genau dies macht die Modelle auch für beide Seiten so interessant und attraktiv.
Die Betrachtungsperspektive stellt sich aber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich dar.
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